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   BVerwG, 07.09.1981 - 1 C 43.78   

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BVerwG, 07.09.1981 - 1 C 43.78 (https://dejure.org/1981,1050)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1981 - 1 C 43.78 (https://dejure.org/1981,1050)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1981 - 1 C 43.78 (https://dejure.org/1981,1050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Staatskirchenrecht - Feiertagsschutz - Sonntage - Ordnungsbehördliche und polizeiliche Befugniss - Verbote von Tätigkeiten oder Veranstaltungen - Verfassungsrechtlich festgelegte Zweckbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 899
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84

    Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines

    Diese Vorschrift lautet: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Hiernach soll der besondere gesetzliche Schutz des Sonntags und der staatlich anerkannten Feiertage gewährleisten, daß die durch die Verfassung festgelegte besondere Zweckbestimmung dieser Tage durch gesetzliche Vorschriften hinreichend gesichert wird (Urteil vom 7. September 1981 - BVerwG 1 C 43.78 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 29 = NJW 1982, 899 [BVerwG 07.09.1981 - 1 C 43/78] = GewArch 1982, 20 ).

    Schon diese Unvereinbarkeit rechtfertigt ein gesetzliches Verbot und die damit ggf. verbundenen Einschränkungen grundrechtlicher Freiheiten, ohne daß es dabei darauf ankäme, ob die verbotenen Tätigkeiten generell oder im Einzelfall über diese Unvereinbarkeit hinaus zu einer konkreten Gefährdung oder Störung der Sonntagsruhe führen (Urteil vom 7. September 1981, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398

    Anwendbarkeit des Feiertagsgesetzes auf Spielhallen, auf in Gaststätten

    Desgleichen setzt das in § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Sonn- und Feiertage in der Fassung vom 22. Februar 1977 (GV NW S. 98) verankerte Verbot aller "der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt", nicht voraus, dass solche Veranstaltungen geeignet sind, konkrete Gefährdungen oder Störungen der Sonntagsruhe unbeteiligter Dritter zu bewirken; es genügt, dass sie mit der verfassungsgesetzlich festgelegten und geschützten Zweckbestimmung der Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage nicht vereinbar sind (BVerwG vom 7.9.1981 NJW 1982, 899).

    Hierfür spricht u. a., dass ein solches Verbot (es findet sich in vergleichbarer Weise in Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 FTG) auf der Grundlage einer Auslegung, die sein Eingreifen vom Vorliegen einer konkreten Störung abhängig machen wollte, weitgehend überflüssig wäre, da derartige Beeinträchtigungen vielfach bereits aufgrund der allgemeinen sicherheitsbehördlichen und polizeilichen Befugnisse (vgl. in Bayern z.B. Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG bzw. Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAG jeweils in Verbindung mit § 167 StGB) unterbunden werden können (BVerwG vom 7.9.1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.04.1988 - 1 C 50.86

    Videothek - Art. 140 GG, Art. 139 WRV, Feiertagsschutz

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 7. September 1981 - BVerwG 1 C 43.78 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 29 = NJW 1982, 899 = GewArch 1982, 20, und vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 25.84 -) bemißt sich das Verhältnis zwischen den Art. 140 GG, 139 WRV und den Sonn- und Feiertagsgesetzen der Länder nach folgenden Grundsätzen:.
  • OVG Hamburg, 10.09.2021 - 5 Bs 219/21

    Zur Maskenpflicht beim Tanzen auf einer privaten Geburtstagsfeier

    Denn unter "Tanzlustbarkeiten" in diesem Sinne seien Tanzveranstaltungen zu verstehen, die sich als kommerzialisierte Vergnügungen darstellten (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.9.1981, 1 C 43.78, juris Rn. 26).
  • VG Stuttgart, 28.03.2019 - 4 K 19440/17

    Gerichtliche Überprüfung des Begriffs des "höheren Interesses der Kunst,

    Vielmehr kommt es allein darauf an, ob das jeweils in Rede stehende Verbot auch bei gebührender Berücksichtigung des Wesensgehalts der von ihm berührten Grundrechte zum Schutz der Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage in dem angeführten Sinne geeignet und erforderlich ist, weil es die verbotenen Tätigkeiten und Veranstaltungen zu Recht als mit der verfassungsgesetzlich festgelegten und geschützten Zweckbestimmung der Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage unvereinbar untersagt hat (vgl. näher BVerwG, Urt. v. 07.09.1981 - 1 C 43.78 - juris Rn. 20 ff.; vgl. ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.10.2016 - 1 BvR 458/10 - juris Rn. 80, auf die Potenzialität der Ruhestörung abstellend).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1983 - 4 A 871/82
    Er enthält die Garantie, daß die unmittelbar durch die Verfassung festgelegte besondere Zweckbestimmung dieser Tage nicht durch Tätigkeiten beeinträchtigt wird, die mit dieser Bestimmung unvereinbar sind, weil sie ihrem Wesen nach zum Alltag gehören (vgl. BVerwG, GewArch 1982, 20).

    Da das Durchführen von Arbeiten an Sonn- und Feiertagen mit der Zweckbestimmung dieser Tage als Tage der Arbeitsruhe unvereinbar ist, ist das Arbeitsverbot durch die Art. 140 GG, 139 WRV mit der Folge gedeckt, daß es weder Art. 12 I noch Art. 3 GG verletzt (vgl. BVerwG, GewArch 1982, 20).

  • VG Hamburg, 09.09.2021 - 9 E 3826/21

    Zur Geltung der Maskenpflicht beim Tanzen im Rahmen einer privaten Feierlichkeit,

    Die Kammer geht jedoch im Hinblick darauf, dass der Begriff der Tanzlustbarkeit gewerberechtlich geprägt ist, mit älterer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass Tanzlustbarkeiten nicht jegliche Tanzveranstaltungen sind, sondern lediglich solche, die sich als kommerzialisierte Vergnügungen darstellen (BVerwG, Urt. v. 7.9.1981, 1 C 43/78, juris Rn. 26).
  • OVG Hamburg, 08.05.1990 - Bf VI 54/89

    Gewerberecht: Schutz von Sonn- und Feiertagen, KfZ-Münzwaschanlagen

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die dem Sonn- und Feiertagsschutz dienenden Bestimmungen nicht die Abwehr konkreter Gefährdungen oder Störungen der Sonntagsruhe zum Gegenstand haben (BVerwG, Urt. v. 7.9.1981, Buchholz 11, Art. 140 GG Nr. 29 = NJW 1982 S. 899; Urt. des Berufungsgerichts v. 30.9.1986, GewArch 1987 S. 102, 103).
  • BVerwG, 20.04.1983 - 1 B 53.83

    Begründung einer Revision mit Rechtsfragen des Landesrechts - Grundgesetzliche

    Hierzu hat der beschließende Senat bereits entschieden, daß dieser verfassungsrechtlich gebotene gesetzliche Schutz der Sonntage und anerkannten Feiertage insbesondere Verbote von Tätigkeiten oder Veranstaltungen erfaßt, die mit der verfassungsgesetzlich festgelegten Zweckbestimmung dieser Tage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung nicht vereinbar sind (Urteil vom 7. September 1981 - BVerwG 1 C 43.78 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 29 = NJW 1982, 899 [BVerwG 07.09.1981 - 1 C 43/78] = GewArch. 1982, 20).
  • BVerwG, 24.04.1987 - 1 B 43.87

    Betrieb einer vollautomatischen Waschanlage als eine öffentlich bemerkbare Arbeit

    Vielmehr kommt es allein darauf an, ob das jeweils in Rede stehende auf Landesrecht gestützte - Verbot auch bei gebührender Berücksichtigung des Wesensgehalts der von ihm berührten Grundrechte zum Schutz der Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage in dem angeführten Sinne geeignet und erforderlich ist, weil die verbotenen Tätigkeiten mit der verfassungsgesetzlich festgelegten und geschützten Zweckbestimmung der Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage unvereinbar sind (Urteil vom 7. September 1981 - BVerwG 1 C 43.78 -, NJW 1982, 899 [BVerwG 07.09.1981 - 1 C 43/78] = GewArch 1982, 20).
  • BVerwG, 30.09.1985 - 1 B 116.85

    Fristgemäße Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes - Grundsätzliche

  • BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 35.89

    Do-it-yourself-Reinigung von Kraftfahrzeugen am Sonntag - Berücksichtigung von

  • OVG Saarland, 08.08.1991 - 1 R 147/90

    Gewerberecht: Untersagung des Betriebs einer Spielhalle am Allerseelentag

  • BVerwG, 22.05.1984 - 1 B 30.84

    Nichtzulassung einer Revision - Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 05.04.1984 - 7 B 64.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.09.1986 - 1 B 147.86

    Einordnung der Videothek als eine öffentlich bemerkbare Tätigkeit, die die äußere

  • BVerwG, 29.04.1986 - 1 B 83.85

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Besonderer gesetzlicher Schutz der

  • VG Karlsruhe, 17.11.1988 - 6 K 143/88

    Verkaufsstunde; Feiertag; Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

  • OLG Zweibrücken, 11.12.1997 - 1 Ss 304/97
  • VG Stade, 15.06.1983 - 1 VG D 136/83

    Verbot eines Festivals auf Grund von Feiertagen; Antrag auf vorläufigen

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